Assistierte Suizide Pegasos – neuer Prozess in Solothurn
Das IRM entwickelte 2024 gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei Solothurn sowie der Sterbehilfeorganisation Pegasos ein neuartiges, dokumentenbasiertes Verfahren zur Untersuchung assistierter Suizide. Der innovative Prozess ermöglicht eine effiziente und rechtssichere Abwicklung ohne Behördeneinsatz vor Ort, wobei die Kosten durch die Sterbehilfeorganisation getragen werden.
Ausgangslage und Kooperationspartner
Im Februar 2024 nahm die Sterbehilfeorganisation «Pegasos» ihre Tätigkeit im Kanton Solothurn auf. Dies erforderte die Entwicklung eines spezifischen Verfahrens zur angemessenen Untersuchung dieser besonderen Todesfälle. In enger Zusammenarbeit erarbeiteten die Staatsanwaltschaft Solothurn, die Kantonspolizei Solothurn und das IRM gemeinsam mit der Sterbehilfeorganisation einen effizienten und rechtssicheren Prozess.
Innovative Verfahrensoptimierung
Das neu entwickelte Verfahren stellt eine wesentliche Prozessoptimierung dar: Im Gegensatz zur bisherigen Praxis müssen die Behörden nicht mehr direkt zum Sterbeort ausrücken. Stattdessen wird ein dokumentenbasiertes Verfahren angewendet, bei dem die Sterbehilfeorganisation die relevanten Unterlagen sowie eine Videodokumentation des Sterbeprozesses den Behörden übermitteln. Der Leichnam wird zur forensischen Legalinspektion direkt an das IRM überführt.
Vorteile des neuen Verfahrens
Das optimierte Verfahren bietet mehrere bedeutende Vorteile:
- Verbesserte Aufsicht über die Tätigkeit der Sterbehilfeorganisation
- Entlastung der Strafverfolgungsbehörden bei gleichbleibender Rechtssicherheit durch Vermeidung von Einsätzen vor Ort
- Effiziente und zeitnahe Durchführung der notwendigen Untersuchungen
Finanzierungsmodell
Ein wichtiger Aspekt des neuen Verfahrens ist das Finanzierungsmodell: Die Kosten werden vollständig durch die Sterbehilfeorganisation selbst getragen. Dies ist von besonderer Bedeutung, da überwiegend ausländische Personen durch Pegasos begleitet werden und die entstehenden Kosten somit nicht aus kantonalen Steuermitteln gedeckt werden müssen.
Fazit und Ausblick
Das gemeinsam entwickelte Verfahren erfüllt alle Anforderungen an ein gesetzeskonformes, praxisnahes, qualitativ hochwertiges und ressourcenschonendes Vorgehen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass das Konzept in der Praxis gut funktioniert und von allen beteiligten Institutionen positiv bewertet wird. Das Projekt demonstriert beispielhaft, wie durch konstruktive Zusammenarbeit zwischen Behörden und privaten Organisationen effiziente und rechtssichere Prozesse etabliert werden können, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht werden.