Jahresbericht Institut für Rechtsmedizin 2025

Dienstleistung

Das Institut für Rechtsmedizin erbrachte 2025 in allen Abteilungen ein breites Spektrum an forensischen Dienstleistungen: Die Forensische Medizin führte fast 850 Legalinspektionen und über 200 Sektionen durch, die Verkehrsmedizin mehr als 1'200 Untersuchungen. Die Forensische Genetik bearbeitete über 7'800 DNA-Analysen. Die Forensische Chemie und Toxikologie führte rund 3'800 forensisch-toxikologische und -chemische Analysen durch.

Forensische Medizin

Mehr als die Hälfte unserer Dienstleistungen sind Legalinspektionen bei aussergewöhnlichen Todesfällen (knapp 53 %), davon die Mehrheit bei assistierten Suiziden. Weitere Schwerpunkte bilden körperliche Untersuchungen und Sektionen (einschliesslich amtsärztlicher Obduktionen).

Die Entwicklung der Fallzahlen über die letzten fünf Jahre zeigt bemerkenswerte Trends: Die Zahl der assistierten Suizide stieg kontinuierlich und deutlich an, von 283 Fällen im Jahr 2021 auf 548 Fälle im Jahr 2025. Die Gesamtzahl der Legalinspektionen erhöhte sich entsprechend von 586 auf 846 Fälle.

Bei den Obduktionen ist über die letzten fünf Jahre ein moderater Anstieg zu verzeichnen, von 170 auf über 230 Fälle. Die Zahl der Untersuchungen bei Sexualdelikten bewegte sich bis 2024 mit um die 75 Fällen pro Jahr in einem konstanten Bereich und stieg 2025 deutlich auf 104 Fälle an. Als Faktoren kommen die gestiegene Bekanntheit des niederschwelligen Untersuchungsangebots – sowohl in Fachkreisen als auch in der Bevölkerung – sowie die Revision des Sexualstrafrechts in Betracht, die möglicherweise zur Untersuchung von Fällen führte, die zuvor nicht zwingend rechtsmedizinisch abgeklärt wurden. Die Anzahl der Tötungsdelikte bewegte sich in den letzten fünf Jahrenzwischen 10 und 14 Fällen jährlich und erreichte 2025 mit 14 Fällen den höchsten Wert des Beobachtungszeitraums.

Neben der Dienstleistung wurden 2025 im Fachbereich Forensische Medizin folgende Projekte durchgeführt:

  • UNICEF-Beratungsmandat im Libanon: Im Berichtsjahr wurde die Erstellung von Schulungsunterlagen für Juristinnen und Juristen sowie Ärztinnen und Ärzte zur rechtsmedizinischen Untersuchung von Kindern abgeschlossen. On-site-Schulungen wurden für 2026 geplant.
  • Todesfallmanagement nach assistiertem Suizid: Nach dem erfolgreich durchgeführten Pilotprojekt für Fälle der Sterbehilfsorganisation Pegasos im Kanton Solothurn wurde das optimierte Todesfallmanagement im Jahr 2025 in den Regelbetrieb überführt.
  • Versorgungsmodell bei sexueller Gewalt: Gemeinsam mit den Spitälern und den kantonalen Fachstellen der Region wurden Prozesse für die niederschwellige und vertrauliche Untersuchung von Opfern nach sexueller Gewalt festgelegt. Damit wird Betroffenen ermöglicht, medizinische und forensische Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne unmittelbar eine Anzeige zu erstatten. Gleichzeitig wurde die Asservierungsfrist bei Sexualdelikten von einem auf fünf Jahre verlängert, was Betroffenen mehr Zeit für den Entscheid über eine allfällige Strafanzeige lässt.

Im Bereich Qualitätssicherung erreichte die Forensische Medizin wichtige Ziele: Am 28. Februar führte das SIWF (FMH) eine Visitation des IRM als Weiterbildungsstätte Rechtsmedizin Kategorie A durch. Zudem erfolgte im Sommer 2025 die routinemässige anonyme Befragung der Assistenzärztinnen und -ärzte zur Qualität ihrer Weiterbildung und der Weiterbildungsstätte. Diese ergab für den Zeitraum 2024-2025 erneut ein hervorragendes Ergebnis. Zudem konnte die Abteilung die erfolgreiche Re-Akkreditierung durch die SAS verzeichnen.

Verkehrsmedizinische Dienstleistungen

Der Fachbereich Verkehrsmedizin führte 2025 insgesamt 1'235 verkehrsmedizinische Untersuchungen durch. Diese gliederten sich wie folgt:

  • 559 Erst- und Neubegutachtungen
  • 334 Verlaufskontrollen
  • 18 Kontrollfahrten
  • 324 Zeugnisbegutachtungen

Erstmals konnten die Untersuchungszahlen aufgrund der Einführung der neuen Falldatenbank imed im Jahr 2024 direkt aus dem System ausgewertet werden, was die Datenerfassung präzisierte und eine veränderte Zählweise mit sich brachte. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahreswerten ist daher nur eingeschränkt möglich.

Zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen administrativ tätigen Fachpersonen und ver-kehrsmedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzten fand erneut ein Netzwerktreffen statt. Die Fachvorträge «Medikamente im Strassenverkehr: Von der Polizeikontrolle zur Fahreignungsabklärung» sowie «Medikamente im Strassenverkehr: Sicht der Verkehrsmedizin» stiessen auf hohes Interesse und führten zu wertvollen interdisziplinären Diskussionen.

Im Hinblick auf die geplante Akkreditierung der Abteilung wurden bestehende Qualitätsmanagement-Leitlinien überprüft, überarbeitet und - wo nötig - neu erarbeitet.

Forensische Genetik

Die Abteilung Forensische Genetik bewältigte 2025 erfolgreich ein umfangreiches Auftragsvolumen in allen Bereichen der DNA-Analytik. Bei den Spurenanalysen zeigte sich mit 6'567 DNA-Analysen eine erneute Zunahme des Untersuchungsvolumens um 16.3%. Dies spiegelt sich auch in der Anzahl der bearbeiteten Spurenfälle wider, die mit 3'802 Fällen einen neuen Höchststand markierte.

Im Bereich der DNA-Analysen (Personenproben, WSA=Wangenschleimhautabrieb) war mit 1'261 Untersuchungen eine Konsolidierung zu verzeichnen, was dem mehrjährigen Trend entspricht und auf eine Anpassung in der Beauftragung zurückzuführen ist.

Die Anzahl der privaten und gerichtlichen Abstammungsuntersuchungen bewegte sich mit 48 Fällen und 128 zugehörigen DNA-Analysen auf einem ähnlichen Niveau wie in den Vorjahren. Im Bereich der Identifikationen wurden 40 Fälle bearbeitet, was im Durchschnitt der letzten Jahre liegt.

Seit der Gesetzesänderung im August 2023 bietet die Abteilung auch DNA-Phänotypisierungen an. Das IRM war das erste Institut in der Schweiz, welches diese Dienstleistung akkreditiert hat. Diese Untersuchungen von kodierenden DNA-Bereichen ermöglichen Vorhersagen über äusserliche Merkmale und die biogeographische Herkunft einer Person. Die Prüfung geeigneter Altfälle («Cold Cases») für diese Analysemethode erfolgt durch die Auftraggeber.

Die kürzlich akkreditierte Technologie zur Einzelzellanalyse wurde bereits mehrfach in der Spurenanalyse eingesetzt. Trotz der einhergehenden Limitation durch sehr geringe DNA-Mengen sowie häufig stark eingeschränkter Probenqualität konnten bereits erste Fälle mithilfe der DEPArray™ Plus Technologie erfolgreich bearbeitet werden.

Der DNA Buster ist ein selbst entwickeltes Vakuumsystem, mit dem sich durch das Absaugen von Textilien mehr DNA gewinnen lässt als mit Stan-dardverfahren wie z.B. dem Abreiben. Im Berichtsjahr wurde er gemeinsam mit der Forensik Basel-Landschaft in einem Feldtest erfolgreich evaluiert. Nebst dem positiv bewerteten Handling und der erneut bestätigten höheren DNA-Ausbeute wird die Kontaminationsgefahr im Vergleich zum Tapen als geringer eingeschätzt. Der neue DNA Buster besitzt damit das Potenzial, durch die gesteigerte DNA-Menge auch die Qualität der DNA-Analyse im Hinblick auf die erzeugten DNA-Profile zu verbessern und damit die Aufklärungsrate zu erhöhen.

Forensische Chemie und Toxikologie

Die Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie führte 2025 insgesamt 2'691 forensisch-toxikologische Analysen (Blut, Urin, Haare) sowie 1'093 forensisch-chemische Analysen durch. Besonders deutlich entwickelten sich die Haaranalysen (+29.7%) sowie die Analysen bei Verdacht auf Fahren unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss (+25 %). Die Blutalkoholuntersuchungen gingen hingegen weiter zurück (440, -31.3%), was dem mehrjährigen Trend entspricht und wohl auf den vermehrten Einsatz von Atemalkoholmessungen durch die Polizei zurückzuführen ist.

Wie in den Jahren zuvor wurde die Überarbeitung der Methoden fortgesetzt. 2025 konnte eine weitere neue Methode zur quantitativen Untersuchung von Blutproben auf Betäubungsmittel nach den Richtlinien der SGRM und GTFCh vollständig validiert und in die Routine eingeführt werden. Auch diese Methode zeichnet sich durch einen reduzierten Pro-beneinsatz von 50 µL, eine vereinfachte Probenaufarbeitung und ein deutlich erweitertes Analytenpanel aus. Das Ziel eines einheitlichen Formats für alle biologischen Proben und einer Harmonisierung des Workflows wurde mit der Einführung dieser Methode für die wichtigsten Routinemethoden in der FCT erreicht.

Im Jahr 2025 wurden im Kanton Solothurn durch die Polizei zahlreiche illegale Cannabisplantagen ausgehoben. Für die sehr zeitnahe Bestimmung des Cannabis-Chemotyps und des THC-Gehalts wurde in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein neuer Workflow etabliert, mit dem die Zeit vom Probeneingang bis zur Übermittlung des ersten Gutachtens auf weniger als zwei Tage reduziert werden konnte.

Die Sektion Forensische Chemie der SGRM bildete eine Arbeitsgruppe «Betäubungsmittelgesetz: schwerer Fall», an der das IRM mitwirkte und zur Erstellung eines entsprechenden Leitfadens beitrug. Dieser Leitfaden legt ein Vorgehen fest, mit dem die gesundheitsgefährdende Menge an Reinsubstanz eines Betäubungsmittels im Sinne des Schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes hergeleitet werden kann. Damit steht schweizweit ein einheitliches Instrument für die Beurteilung von Substanzen zur Verfügung, für die bislang keine bundesgerichtlich definierten Stoffmengen existieren (z.B. Ketamin).

Die 2025 durchgeführte Überwachung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) verlief erfolgreich; zudem wurde das Drug Checking-Angebot neu in den akkreditierten Bereich aufgenommen und im STS-Verzeichnis aufgeführt. Das IRM ist damit schweizweit das erste Labor, das für Drug Checking Analysen akkreditiert ist.

Drug Checking

Die Abteilung führte auch im Jahr 2025 für verschiedene Drug Checking-Anbieter laborchemische Analysen von Freizeitdrogen und deren pharmakologisch aktiven Streckmitteln durch.

Weitere Informationen zum Drug Checking