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Niederschwelliges Versorgungsmodell bei sexueller Gewalt

Das IRM setzt sich dafür ein, dass Personen nach sexueller Gewaltrasch, vertraulich und ohne unmittelbaren Anzeigedruck Zugang zu qualitativ hochstehender medizinischer und forensischer Versorgung erhalten. Im Berichtsjahr 2025 wurden in beiden Basel weitere wichtige Meilensteine erreicht – von der Optimierung der Zusammenarbeit mit Partnern bis zur Verlängerung der Asservierungsfrist.

Hintergrund und Zielsetzung

Die rechtsmedizinische Untersuchung und Spurensicherung nach sexueller Gewalt muss niederschwellig zugänglich, traumasensibel durchgeführt und gerichtsverwertbar dokumentiert sein – unabhängig davon, ob die betroffene Person eine Strafanzeige erstatten möchte oder nicht. Im Kanton Basel-Stadt (BS) funktioniert dieses Angebot seit Jahren sehr gut. 2025 war das Ziel, eine vergleichbar hochstehende Versorgung auch im Kanton Basel-Landschaft (BL) zu etablieren.

Netzwerk der Partnerspitäler

Das IRM arbeitet für die forensischen Untersuchungen nach sexueller Gewalt mit folgenden Spitälern zusammen:

  • Universitätsspital Basel (USB): vorwiegend Notfallstation und Frauenklinik
  • Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
  • Kantonsspital Baselland (KSBL): vorwiegend Standort Liestal

Optimierung der Zusammenarbeit im Kanton Basel-Landschaft

Im Berichtsjahr wurden die Prozesse zwischen der Fachstelle Gewalt des Kantons BL, dem KSBL und dem IRM verbindlich festgelegt, sodass im Akutfall alle Beteiligten nahtlos zusammenwirken und den Betroffenen das Optimum an klinischer und forensischer Versorgung bereitsteht.

Eine weitere Optimierung betraf die Zusammenarbeit mit der polizeilichen Fachstelle für Opfer- und Kinderbefragung. Die dort spezialisierten Mitarbeitenden koordinieren im Fall einer bereits vorliegenden Anzeige in Absprache mit dem Dienstarzt IRM und dem KSBL die rechtsmedizinisch-gynäkologische Untersuchung, unterstützen bei der Spurensicherung und begleiten die Betroffenen zur Untersuchung; die Befragung führen sie im Anschluss durch.

Verlängerung der Asservierungsfrist

Besondere Bedeutung kommt der Verlängerung der Asservierungsfrist bei Sexualdelikten ab Oktober 2025 zu: von einem auf fünf Jahre. Damit erhalten Betroffene deutlich mehr Zeit zu entscheiden, ob sie eine Strafanzeige erstatten möchten, ohne dass forensisch relevantes Material verloren geht.

Mit der gleichzeitigen Revision des Opferhilfegesetzes, die den Anspruch auf rechtsmedizinische Versorgung gesetzlich verankert, steht das niederschwellige Angebot in beiden Kantonen nun auf einer ausgezeichneten Grundlage.

Ein Modell mit ärztlicher Verantwortung

Während in verschiedenen Kantonen der Schweiz spezialisierte Pflegefachpersonen (Forensic Nurses) die Verantwortung für Untersuchungsstrategie, Spurensicherung und Befunddokumentation tragen – ohne anschliessend Gutachten erstellen zu können – wird die Gesamtverantwortung in den Kantonen BS und BL vom ärztlichen Team des IRM wahrgenommen. Damit ist die höchste fachliche Qualität von der Untersuchung bis und mit der Gutachtenserstattung gewährleistet.