Editorial & Highlights

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Im Jahr 2025 feierte das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel seinen 100. Geburtstag. Dieses besondere Jubiläum hat uns als Institut veranlasst, gemeinsam in die Geschichte zurückzublicken und uns daran zu erinnern, warum unsere Arbeit nach wie vor unverzichtbar ist. Mit einer internen Feier im Mai, einer Medienkonferenz im September und unserem Festakt im Grossratssaal im Oktober haben wir dieses Jubiläum gebührend und mit grosser Freude begangen.
Doch 2025 war nicht nur ein Jahr des Rückblicks. In der Forensischen Genetik wurde die Einzelzellanalyse mittels DEPArray™ Plus in den akkreditierten Betrieb aufgenommen – ein Qualitätsmeilenstein, der unsere Möglichkeiten bei der Spurenauswertung in komplexen Fällen weiter stärkt und uns in der Schweiz einzigartig macht. In der Forensischen Chemie und Toxikologie haben wir mit der Einführung eines einheitlichen Analyseworkflows für alle biologischen Proben ein strategisches Ziel erreicht. Diese Harmonisierung steht für die konsequente Qualitäts- und Effizienzorientierung, die unser Institut seit Jahren prägt.
Besonders am Herzen liegt mir, was wir im Bereich der Akutversorgung nach sexueller Gewalt erreicht haben. Die Verlängerung der Asservierungsfrist auf fünf Jahre, die Verankerung im revidierten Opferhilfegesetz und die Etablierung klarer Prozesse in den beiden Basel zeigen, wie das IRM über die klassische forensische Fallarbeit hinaus gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.
Ebenso stolz bin ich auf die wissenschaftlichen Erfolge der Forschungsgruppen am IRM: Automatisierte KI-Modelle zur Erkennung postmortaler Lungenpathologien, Infrarotfotografie zur Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, neuartige Algorithmen zur Auflösung komplexer DNA-Mischspuren und die neu gestartete CANBiome-Studie zur zeitlichen Einordnung von Cannabiskonsum. Diese Projekte verbinden grundlagenwissenschaftliche Innovation mit unmittelbarer Relevanz für die forensische Praxis. Insgesamt 22 Publikationen in internationalen Fachzeitschriften sowie mehrere Drittmittelförderungen belegen, dass unsere Forschung auch international wahrgenommen wird.
Nach vielen Jahren der Planung nimmt nun der Neubau an der Socinstrasse sichtbar Gestalt an. Der Rohbau schreitet voran, und mit ihm wächst die Vorfreude auf ein Institut, das unseren Aufgaben und unserer Entwicklung noch bessere Rahmenbedingungen bieten wird. Das IRM und das Institut für Medizinische Genetik und Pathologie des Universitätsspitals Basel werden zudem am neuen Standort eine Partnerschaft in der postmortalen Diagnostik eingehen – eine in der Schweiz bisher einzigartige Kooperation, die komplementäre Stärken bündelt und Forschung und Weiterbildung stärkt.
All das ist das Verdienst unserer Mitarbeitenden, die dieses Institut tagtäglich mit Engagement, Fachkompetenz und Herzblut tragen. Ihnen und unseren Partnern gilt mein herzlicher Dank.
Eva Scheurer
Direktorin Institut für Rechtsmedizin Basel
Ein Jahrhundert Rechtsmedizin in Basel


Im Jahr 2025 feierte das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel sein 100-jähriges Bestehen. Seit der Institutsgründung im Jahr 1925 hat sich das IRM zu einem führenden forensisch-wissenschaftlichen Kompetenzzentrum und unverzichtbaren Partner für Justiz, Gesundheitswesen und Universität entwickelt.
Das Jubiläum wurde mit einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm begangen. Im Mai feierten die Mitarbeitenden des IRM im Volkshaus Basel. Am 23. September beleuchtete Dr. phil. Anna Lehninger, Kunsthistorikerin aus Zürich, die bemerkenswerte Doppelbiografie von Martha Pfannenschmid in einem Vortrag im Biozentrum: Die Basler Malerin war von 1925 bis 1960 als erste Sekretärin und Illustratorin des IRM tätig und schuf nebenbei die prägenden Bilder zu den Schweizer Heidi-Ausgaben der 1940er-Jahre. Den krönenden Abschluss bildete am 29. Oktober ein Festakt im Grossratssaal des Basler Rathauses. Regierungsrat Lukas Engelberger, Vorsteher des Gesundheitsdepartements, übermittelte das Grusswort des Kantons, Prof. em. Volker Dittmann führte in einem Rückblick durch ein Jahrhundert Basler Rechtsmedizin, und eine Podiumsdiskussion mit der Regierungsrätin Stephanie Eymann (Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements), der Rektorin der Universität Basel, Prof. Andrea Schenker-Wicki und dem Leiter des IRM St. Gallen, Prof. Roland Hausmann beleuchtete Herausforderungen und Zukunft des Fachs.
Das Jubiläumsjahr fand auch grosse mediale Resonanz, mit Berichten in bz Basel, Basler Zeitung, SRF und Tele Basel. Eine Jubiläumsbroschüre, welche die 100-jährige Geschichte des IRM dokumentiert, ist derzeit in Arbeit und soll 2026 erscheinen.
Grossbauprojekt nimmt Gestalt an
Das grösste Infrastrukturprojekt in der Geschichte des IRM schreitet voran: Am künftigen Standort an der Socinstrasse auf dem ehemaligen Areal des SwissTPH laufen seit Anfang 2025 die Rohbauarbeiten. Bis Ende de Berichtsjahres war die Decke über dem ersten Untergeschoss betoniert; die Fertigstellung des Rohbaus ist für Anfang 2026 vorgesehen. Parallel dazu haben an den Bestandsgebäuden die Renovations- und Ausbauarbeiten begonnen. Der Grosse Rat genehmigte zudem die Installation einer grösseren Photovoltaikanlage, die künftig zur Energieversorgung des neuen Standorts beitragen wird.
Das Projekt ist anspruchsvoll: Drei gleichzeitig laufende Baustellen sowie enge räumliche Gegebenheiten erfordern eine sorgfältige Koordination. Neben den baulichen und ausstattungsbezogenen Fragen rücken zunehmend die konzeptionellen Vorbereitungen des Betriebs in den Vordergrund, darunter Betriebskonzept, Laborkonzept der forensischen Labore, Sicherheitskonzept sowie die Umzugsplanung. Der Bezug des neuen Standorts ist für die zweite Hälfte 2027 geplant.
Niederschwellige Versorgung nach sexuellerGewalt
Personen, die sexuelle Gewalt erlebt haben, sollen rasch, vertraulich und ohne unmittelbaren Anzeigedruck Zugang zu medizinischer und forensischer Versorgung erhalten. Das IRM setzt sich seit Jahren für dieses Prinzip ein und konnte 2025 in beiden Basel wichtige Meilensteine erreichen.
Im Kanton Basel-Landschaft wurden die Prozesse zwischen der kantonalen Fachstelle Gewalt, dem Kantonsspital Baselland und dem IRM verbindlich festgelegt, so dass im Akutfall alle Beteiligten nahtlos zusammenwirken können. Im Falle einer direkten Anzeigeerstattung koordiniert neu die polizeiliche Fachstelle für Opfer- und Kinderbefragung die Abläufe: Sie begleitet Betroffene zur Untersuchung, unterstützt bei der Spurensicherung und führt im Anschluss die Befragung durch.
Besondere Bedeutung kommt der Verlängerung der Asservierungsfrist zu: Seit Oktober 2025 werden sichergestellte Spuren fünf Jahre statt bisher ein Jahr aufbewahrt. Betroffene haben damit deutlich mehr Zeit, um ohne Druck zu entscheiden, ob sie eine Strafanzeige erstatten möchten. Parallel dazu verankert die revidierte Opferhilfegesetzgebung den Anspruch auf rechtsmedizinische Versorgung nun ausdrücklich im Bundesrecht.
Das IRM arbeitet für diese Untersuchungen mit dem Universitätsspital Basel, dem Universitäts-Kinderspital beider Basel und dem Kantonsspital Baselland zusammen – und ist damit in beiden Kantonen ein verlässlicher Partner für eine Versorgung, die gerichtsverwertbar, traumasensibel und niederschwellig und rund um die Uhr zugänglich ist.
Einzelzellanalyse im akkreditierten Betrieb
Die Abteilung Forensische Genetik hat 2025 die Einzelzellanalyse mittels DEPArray™ Plus in den akkreditierten Bereich aufgenommen – ein Qualitätsmeilenstein, der diese anspruchsvolle Technologie für den regulären Einsatz in der forensischen Fallarbeit zertifiziert.
Die DEPArray™-Technologie ermöglicht es, biologische Mischspuren, z.B. ein Gemisch aus Ejakulat und Blut, in ihre Einzelbestandteile aufzutrennen, und gezielt einzelne Zellen zu isolieren und genetisch zu analysieren. Dies ist besonders wertvoll, wenn herkömmliche Methoden bei komplexen oder homogenen Mischspuren an ihre Grenzen stossen. Die Zellen werden dazu fluoreszenzmarkiert und anhand von Signalintensität und Morphologie unterschieden, was eine präzise Zuordnung einzelner Zelltypen zu einer Person ermöglicht.
Die Akkreditierung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) bestätigt, dass die am IRM eingesetzte DEPArray™-Technologie den höchsten Qualitätsstandards entspricht. Sie stärkt damit die Akzeptanz, dass Ergebnisse dieser Analysen in Strafverfahren gerichtsverwertbar eingesetzt werden können. Die Grundlage für die Akkreditierung am IRM legten umfassende eigene Forschungsprojekte und Validierungsstudien, die bereits publiziert wurden.
Einheitlicher Analysenworkflow in der Forensischen Chemie und Toxikologie
Mit der Einführung einer weiteren neuen Methode zur quantitativen Untersuchung von Blutproben auf Betäubungsmittel hat die Abteilung Forensische Chemie und Toxikologie (FCT) im Jahr 2025 ein wichtiges strategisches Ziel erreicht: Für alle biologischen Proben gilt nun ein einheitliches Analysenformat, das den Workflow der wichtigsten Routinemethoden harmonisiert.
Die neue Methode wurde vollständig nach den Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) und der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) validiert und in den Routinebetrieb überführt. Wie die in den Vorjahren eingeführten Methoden zeichnet sie sich durch einen stark reduzierten Probeneinsatz von nur 50 Mikrolitern (µL), eine vereinfachte Probenaufarbeitung und ein erweitertes Substanzportfolio aus.
Die Harmonisierung des Workflows bedeutet in der Praxis: weniger Vorbereitungszeiten, geringeres Fehlerrisiko und eine konsequentere Ressourcennutzung bei gleichbleibend hoher analytischer Qualität. Die Bearbeitungszeiten für Generalaufträge, die bereits in den Vorjahren schrittweise gesenkt wurden, konnten auch 2025 weiter reduziert werden.
Partnerschaft in der postmortalen Diagnostik
Am 4. September 2025 gaben das IRM und das Institut für Medizinische Genetik und Pathologie des Universitätsspitals Basel ihre Partnerschaft in der postmortalen Diagnostik bekannt – eine in der Schweiz bisher einzigartige Kooperation zweier traditionsreicher Basler Institute.
Die Zusammenarbeit bündelt komplementäre Stärken: Die Expertise des IRM in der Beurteilung von Verletzungen und Organveränderungen sowie in chemisch-toxikologischen Analysen wird durch die modernen Methoden der Gewebeanalyse der Pathologie USB ergänzt. Umgekehrt profitiert die Pathologie von den postmortalen Bildgebungstechnologien des IRM. Künftig wird die Pathologie ihre Autopsien in die neuen Räumlichkeiten des IRM am Standort Socinstrasse verlagern – ein infrastruktureller Vorteil, der auch die Raumplanung auf dem USB-Campus optimiert.
Die Kooperation schafft eine Grundlage für neue Standards in Diagnostik, für eine Stärkung der Forschung sowie für die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchsfachkräften.




